Was ist Beteiligung? Was heißt Partizipation?
In diesem Blog-Artikel gehe ich auf die Grundlagen von Partizipation ein. Ich gebe eine Begriffsklärung an die Hand. Ich erläutere die Stufen sowie die Formen von Partizipation und zum Schluss runde ich den Artikel mit einem praktischen Beispiel ab.
Begriffsklärung Partizipation
Der Begriff Partizipation lässt sich aus dem Lateinischen ableiten und wird umgangssprachlich mit Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme übersetzt. Ursprünglich stammt das Wort jedoch von „partem capere“ ab und bedeutet „einen Teil (weg)nehmen“. Dieses Teilen von Entscheidungen oder auch von Macht wird deutlich, wenn Sie Beteiligung genauer betrachten.
Es geht bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen darum, „Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsame Lösungen für Probleme zu finden. Kinder und Jugendliche sind dabei nicht kreativer und demokratischer oder offener als Erwachsene, sie sind nur anders und bringen aus diesem Grunde andere, neue Aspekte und Perspektiven in die Entscheidungsprozesse hinein.“ Definition von Richard Schröder.
Entscheidungen zu teilen heißt auch immer Macht zu teilen. Um mit den Kindern und Jugendlichen nicht nur zu reden, sondern ihre Meinung gleichberechtigt in die Entscheidung einzubinden, müssen die Erwachsenen einen Teil ihrer Macht an die Kinder und Jugendlichen abgeben.
Die fünf Stufen der Partizipation
Um die Intensität der Beteiligung und den Anteil der abzugebenden Macht einzuschätzen, hat sich in den letzten Jahren das sogenannte Stufenmodell der Beteiligung durchgesetzt.
Alle Stufen stehen gleichberechtigt nebeneinander, es gibt keine richtige oder falsche Stufe.
Es gibt in jeder Gemeinde und in jeder Einrichtung so viele unterschiedliche Themen und Fragestellungen, dass diese Vielfalt auch in unterschiedlichen Beteiligungsstufen eingeordnet werden kann.
Das Stufenmodell ist so zu verstehen, dass die niedrigere Stufe in der höheren selbstverständlich enthalten ist. Je höher die Stufe ist umso mehr Macht müssen die Erwachsenen an die Kinder und Jugendlichen abgeben. Zudem kann es in einem Projekt unterschiedliche Phasen und Themen geben, die unterschiedlichen Stufen zugeordnet werden können.
- Teilhabe: Kinder und Jugendliche haben Zugang zu dem Angebot / der Leistung. Wenn sie Fragen haben, erhalten sie angemessene und vollständige Antworten.
- Transparenz: Kinder und Jugendliche werden in angemessener Form über das Angebot / die Leistung informiert. Sie bekommen eine Ansprechperson für Fragen.
- Mitwirkung: Kinder und Jugendliche werden nach ihrer Meinung zu einem Thema / einer Frage gebeten. Das Ergebnis der Befragung wird in angemessener Form öffentlich bekannt gemacht.
- Mitbestimmung: Den Kindern und Jugendlichen wird bei Entscheidungen ein Stimmrecht eingeräumt. Das Stimmrecht ist gleichwertig mit dem Stimmrecht Erwachsener. Das Stimmrecht kann nicht durch ein Veto Erwachsener weggenommen werden. Die Kinder und Jugendlichen tragen auch für einen bestimmten Teilbereich Mitverantwortung.
- Selbstbestimmung: Kindern und Jugendlichen wird für einen angemessenen Teilbereich die alleinige Entscheidungsmacht übertragen. Oder den Kindern und Jugendlichen wird für das gesamte Vorhaben die Entscheidungsmacht übertragen. Oder die Kinder und Jugendlichen verantworten das Vorhaben allein.
Die zwei Grundformen der Beteiligung
Neben den Stufen der Beteiligung, gibt es zwei unterschiedliche Formen in denen Kinder und Jugendliche beteiligt werden können.
Zum einen gibt es die projektorientierte Beteiligung, die sich auf ein ganz konkretes Projekt, eine Fragestellung oder ein Thema bezieht.
Als Beispiele sind hier zu nennen: Verkehrsplanung zur Schulwegsicherheit, Gestaltung eines Spiel- und Jugendplatzes, Planung der Angebote im Jugendzentrum. Die Liste der Themen lässt sich meiner Meinung nach beliebig fortsetzen. Alle Themen und Entscheidungen, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, sind mit ihnen gemeinsam zu entwickeln.
Zum anderen gibt es strukturell verankerte Formen der Beteiligung bei der Kinder und Jugendliche in einer auf Dauer angelegten Form an unterschiedlichen Themen beteiligt werden.
Als Beispiel nenne ich hier das Kinder- und Jugendparlament, den Beirat und die Jugendversammlung. Auch strukturell verankerte Formen gibt es in unzähligen Ausgestaltungen.
Beide Formen können gut miteinander kombiniert werden und müssen immer an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. So kann zum Beispiel ein bestehender Beirat zu einem bestimmten Thema beschließen eine umfangreichere Kinder- und Jugendbeteiligung durchzuführen.
Ein praktisches Beispiel für Partizipation
An einer Grundschule soll der Schulhof neugestaltet werden. Der Träger der Schule sagt zu, den Schulhof so zu gestalten, wie es die Schule vorgibt. Es sind ausreichend zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen vorhanden.
Die Schulleitung spricht mit der Schülervertretung und bittet um deren Anregungen (bei der Schülervertretung handelt es sich um eine strukturell verankerte Form der Beteiligung).
Die Schülervertretung geht mit der Schulleitung in eine Aushandlung und darf eine groß angelegte, projektbezogene Beteiligung aller Schülerinnen und Schüler durchführen.
Zudem bekommt die Schülervertretung die Zusage, dass die Vorschläge der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umgesetzt werden.
Die Schülervertretung bekommt von der Schulleitung den Auftrag die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler in Eigenverantwortung durchzuführen.
Bei diesem Beispiel mischen sich die Beteiligungsformen, eine strukturell verankerte Form führt eine projektbezogene Beteiligung durch.
Auch bei den Stufen der Beteiligung kann dieses Beispiel in unterschiedlichen Stufen eingeordnet werden. Die Schülervertretung darf mitbestimmen (Stufe 4) und führt die Beteiligung der anderen Schülerinnen und Schüler selbstbestimmt (Stufe 5) durch. Die anderen Schülerinnen und Schüler dürfen ebenso mitbestimmen.
Formal werden die Schulkonferenz und die Schulleitung noch einen Beschluss über die Gestaltung des Schulhofs fassen. Da die Schülervertretung die Zusage hat, dass die Ideen der Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden, ist das nur eine Formsache.
Haben Sie Fragen zu den Themen in diesem Blogartikel? Dann schreiben Sie mir gern einen Kommentar.
Steht in Ihrer Gemeinde oder Ihrer Einrichtung gerade ein Thema an, bei dem Sie Unterstützung für die Kinder- und Jugendbeteiligung brauchen? Dann buchen Sie gern ein kostenloses Erstgespräch.
So viel zu den theoretischen Grundlagen von Partizipation. Ich freue mich, wenn für Sie etwas Neues dabei war.
Auf die gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendbeteiligung gehe ich in einem eigenen Blogartikel ein: Gesetzliche Grundlagen für Partizipation
Über die Autorin
Ich bin Gönna Hartmann, Diplom-Sozialpädagogin und Diplom-Sozialarbeiterin aus Schleswig. Seit 2009 begleite ich Kommunen dabei, Kinder- und Jugendbeteiligung rechtssicher und wirksam umzusetzen, mit Moderation, Beratung und Fortbildung. Ich bin vom Deutschen Kinderhilfswerk zertifizierte Moderatorin, Trainerin und Beraterin für Kinder- und Jugendbeteiligung und habe bisher über 35 Kommunen begleitet.
Wie ich Ihre Kommune unterstützen kann, lesen Sie auf der Seite Die Beteiligungsstruktur, die trägt.
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